Aktion Dornröschen
Feministische Gruppierung, Temporär
April 1981 bis 1984
Zielsetzung: Einführung des Frauenstimm- und -Wahlrechts in Liechtenstein
Die Aktion Dornröschen wurde von Regina Marxer und Barbara Rheinberger ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Frauen aus ihrem politischen „Dornröschenschlaf“ aufzurütteln und das Frauenstimm- und Wahlrecht in Liechtenstein einzuführen. Die Gruppierung bestand aus ca. 17 Mitgliedern, war jedoch kein eingetragener Verein, sondern eine lose Gruppierung mit flacher Hierarchie, was als Merkmal feministischer Gruppierungen dieser Zeit galt. Anfangs bestand die Gruppierung ausschliesslich aus Frauen, ab 1982 kam die lose Gruppierung Männer für das Frauenstimmrecht hinzu. Die Gruppierung leistete mit künstlerischen Aktionen, LeserInnenbriefen und Vorträgen Überzeugungsarbeit. In der Zeit ihres Bestehens war die Aktion ständig Anfeindungen der GegnerInnen ausgesetzt und war mit zahlreichen anonymen Zuschriften konfrontiert – was für die Mitglieder teils schwierig auszuhalten war und deren Zivilcourage und Ausdauer erforderte.
Aktivitäten: Herausgabe der Broschüre Frauenstimmrecht wofür? (29.11.1981 Präsentation im TAK vor zahlreichem Publikum). 1982 wurde das Flugblatt Quadratschädel an alle Haushalte verteilt, was teils zu heftigen Reaktionen führte. Ebenfalls 1982 gelangten Mitglieder der Aktion mit einer Beschwerde an den Staatsgerichtshof wegen Nichtaufnahme ins Stimmregister. Diese wurde jedoch am 28. April 1982 abgewiesen 1983 gelangte die Gruppierung mit ihrem Anliegen an die parlamentarische Kommission des Europarates in Strassburg, was in der liechtensteinischen Öffentlichkeit negativ aufgenommen wurde. 1982 bis 1984 wurden Gespräche mit Regierungs- und Landtagsmitgliedern geführt. Nach Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts 1984 löste sich die Gruppierung auf.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Literatur und Quellen
- Inventur. Zur Situation der Frauen in Liechtenstein, hg. vom Frauenprojekt Liechtenstein, Konzept und Redaktion: Veronika Marxer und Christel Hilti-Kaufmann, Bern/Dortmund 1994, 169–209.
- Claudia K. Lanter: Aufgewacht! Der dornige Weg zum Frauenwahlrecht in Liechtenstein, Triesen 2022, bes. S. 92–206.
- Julia Frick, „Aktion Dornröschen“, Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), Link
Arbeitsgruppe für die Frau
Politische Gruppierung
1971-1986; Zielsetzung: Gleichstellung der Frau in politischen und gesellschaftlichen Belangen
Die Arbeitsgruppe für die Frau wurde von Mitgliedern des Forums für Zeitfragen als dessen Untergruppe gegründet. Dies als Reaktion auf die Ablehnung des Frauenstimmrechts bei der Abstimmung 1971. Als Verein wurde die Arbeitsgruppe 1977 eingetragen. Sie äusserte sich in der Folge zu Gesetzesentwürfen und initiierte die Abstimmung zur Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts 1973 sowie u. a. das Tagesmütterwesen (woraus später das Eltern Kind Forum resultierte) mit. Sie brachte damalige Tabuthemen wie Schwangerschaftsabbruch und Vereinbarkeit von Familie und Beruf an die Öffentlichkeit. 1986 löste sich die Arbeitsgruppe für die Frau auf, als sich andere autonome Frauengruppen mit ähnlichen Zielen gebildet hatten. Die Arbeitsgruppe war die erste politische Frauengruppe, die sich öffentlich mit Gleichstellungsthemen auseinandersetzte und zielorientierte Lösungen suchte. Sie kann als Vorreiterin für die nachfolgenden politischen Frauenorganisationen betrachtet werden.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Arbeitsgruppe SCG wie weiter?
Arbeitsgruppe des Netzwerkes Frauennetz
2011 – 2016
Zielsetzung: Erhalt und Weiterentwicklung der Stabsstelle für Chancengleichheit
Im März 2011 verkündete die Regierung, dass die Stabsstelle für Chancengleichheit (SCG) im Zuge der Verwaltungsreform als eigenständiges Amt aufgelöst werden soll. Daraufhin gründete das Netzwerk Frauennetz die Arbeitsgruppe SCG wie weiter? (AG). Ziel der AG war es, die Fortführung der SCG als eigenständiges Amt zu gewährleisten. Die AG plante und koordinierte von 2011 bis 2016 u.a. eine Petition zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der SCG, diverse öffentliche Aktionen und die Ausarbeitung konkreter Vorschläge für die Umsetzung der Verwaltungsreform. Sie schrieb Briefe und Berichte an die Regierung und beteiligte sich intensiv am Vernehmlassungsverfahren, u.a. 2014 auch in der regierungsinternen AG zur Erarbeitung eines Vernehmlassungsberichts. Bereits 2011 schlug die AG öffentlich vor, im Zuge der Verwaltungsreform den Menschenrechtsbereich zu stärken und die SCG in ein Amt für Menschenrechte zu überführen. Zusätzlich sollte eine unabhängige Ombudsstelle für Menschenrechte geschaffen werden. 2012 verfasste die AG zudem einen Schattenbericht zuhanden des CEDAW Ausschusses.
Im September 2013 organisierte die AG diverse Aktionen: Am 9. September präsentierte sie eine Petition zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der SCG, die am 23. September mit 530 Unterschriften eingereicht wurde. Die Petition forderte 200 Stellenprozente, die reguläre Besetzung der Leitung sowie die Einrichtung einer Ombudsstelle bzw. eines Vereins für Menschenrechte zur Gewährleistung der international geforderten Unabhängigkeit. Die Petition wurde im Oktober 2013 vom Landtag an die Regierung überwiesen. Zudem veranstaltete die AG am 16. September eine Schweigedemonstration vor dem Regierungsgebäude in Vaduz. Mehr als 70 Frauen und Männer demonstrierten eine Viertelstunde lang schweigend gegen den Stillstand in der Gleichstellungspolitik.
Schliesslich forderten 2015 auf Initiative von Amnesty International Gruppe Liechtenstein 25 NGO’s in einer Petition die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine unabhängige Menschenrechtsinstitution. 2016 wurden von Regierung und Landtag endlich die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Der unabhängige Verein für Menschenrechte wird im Dezember 2016 gegründet, die SCG wird aufgelöst und als Fachbereich Chancengleichheit ins Amt für Soziale Dienste eingegliedert. Um trotz Auflösung der SCG und Neuaufteilung der Aufgaben zwischen Fachbereich Chancengleichheit und Verein für Menschenrechte handlungsfähig zu bleiben, organisierte die AG die Neuausrichtung des Netzwerkes Frauennetz als Verein bzw. Dachverband. Mitglieder der AG bildeten den Vorstand des im November 2016 gegründeten Vereins Frauennetz.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Literatur und Quellen
Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte
Überparteiliche Fachgruppierung
2002 – 2011
Zielsetzung: Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch Einführung einer Fristenregelung, Initiative Hilfe statt Strafe
Die deutliche Annahme der Fristenregelung im Juni 2002 durch das Schweizer Stimmvolk löste in Liechtenstein die Diskussion um eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aus. Im September 2002 wurde die Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte (AG) auf Initiative der Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra) und der VU-Frauenunion gegründet. Ziel war die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Zu den Gründungsorganisationen zählten neben infra und VU-Frauenunion, die Frauen in der FBP, die Partei Freie Liste, der Verein Bildungsarbeit für Frauen, die Evangelische Kirche, die Fachstelle für Sexualfragen und HIV-Prävention (fa6), das Frauenhaus Liechtenstein, der Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen Liechtensteins, sowie der Ärzteverein Liechtenstein. Die AG beschäftigte sich von 2002 bis 2003 mit Fachleuten aus Justiz, Medizin und Schwangerschaftskonfliktberatung mit den verschiedenen Aspekten des Schwangerschaftsabbruches und erstellte im September 2003 einen Bericht für die Parteien mit zwei Vorschlägen zur gesetzlichen Neuregelung. Diesen stellte die AG im November 2003 bei einer Medienorientierung der Öffentlichkeit vor. Die AG schlug der Politik vor, eine Fristenregelung entweder mit Beratungsrecht oder mit Beratungspflicht einzuführen. Die unterschiedlichen Auffassungen zur Ausgestaltung der Beratung (ergebnisoffen oder mit dem Ziel der Fortsetzung der Schwangerschaft) führten dazu, dass die Frauen in der FBP die AG verliessen. 2006 wurde die AG für ihr Engagement mit dem Preis für Zivilcourage, DemoGrazia, ausgezeichnet. Von 2002 bis 2011 bemühte sich die AG fortlaufend darum, die öffentliche und politische Diskussion zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs anzuregen. 2011 lancierten die drei übrig gebliebenen Mitglieder der AG, Patricia Matt (fa6), Helen Konzett (FL) und Carmen Büchel-Malik (Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen), die Initiative Hilfe statt Strafe. Die Initiative sah vor, Schwangerschaftsabbrüche durch eine Fristenregelung mit ergebnisoffener Beratungspflicht zu entkriminalisieren und berücksichtigte besondere Umstände wie die medizinische Indikation der schwangeren Frau oder eine embryopathische Indikation. Vor allem letztere (Möglichkeit des Abbruchs der Schwangerschaft bei schwerer Krankheit oder Fehlbildung des Fötus) führte zu öffentlicher Kritik. Zudem sprach sich S.D. Erbprinz Alois vor der Abstimmung gegen die Initiative aus und kündigte an, bei Annahme der Initiative sein Veto-Recht zu nutzen. Diese Umstände führten dazu, dass trotz der breiten grundsätzlichen Zustimmung zu einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs die Initiative am 18. September 2011 mit 52,3% abgelehnt wurde. Die Stimmbeteiligung lag bei 61,4%. Die AG löste sich 2011 auf. 2014 hob Liechtenstein schliesslich das sog. Weltrechtsprinzip auf. Ein im Ausland durchgeführter Schwangerschaftsabbruch steht damit für die betroffene Frau nicht mehr unter Strafe. In Liechtenstein bleibt der Schwangerschaftsabbruch jedoch generell strafbar, mit Ausnahme einer Indikation bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr der Schwangeren.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Literatur und Quellen
- Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte. (2003). Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte: Bilanz. Link
- Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte. (2004, Dezember 15). Neuregelung dringend nötig. Stellungnahme AG Schwangerschaftskonflikte zur heutigen Landtagsdebatte. Liechtensteiner Volksblatt, 5. Link
- Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte. (2008). www.hilfestattstrafe.li, 18. Link
- Chronologie der Diskussion um eine Fristenregelung und der Verfassungsinitiative «Für das Leben». (o. J.). Link
- Kindle, P. (2003, November 12). Mutterschutz – Kinderschutz. Neuregelung für Schwangerschaftsabbruch angestrebt. Liechtensteiner Volksblatt, 7. Link
- Ressort Justiz. (2004, November 23). Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Entkriminalisierung Schwangerschaftsabbruch) (121). Link
Eltern Kind Forum
Verein
1989 Gründung Tagesmütterverein
1994 Umbenennung in Eltern Kind Forum und Erweiterung des Aufgabenbereichs
Das erste Engagement für ausserhäusliche Kinderbetreuung geht auf die Arbeitsgruppe für die Frau zurück, die 1979 eine Untersuchung über den Themenkreis ‘Berufstätige Mütter und Kinderbetreuung’ in Liechtenstein durchführte und deren Ergebnisse in der gleichnamigen Broschüre und in den Landeszeitungen veröffentlichte. Ihre Bemühungen blieben jedoch erfolglos.
1988 luden die Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra), die Elternvereinigung Schaan und der Verein Bildungsarbeit für Frauen zu einem Diskussionsabend zu „Tagesmütter, Kinderhort, Kinderkrippe“ ein, aus dem die Arbeitsgruppe „Tagesmütter“ hervorging. Das Jugendamt beauftragte Maja Marxer-Schädler im selben Jahr ein Konzept für ein Tagesmütterwesen in Liechtenstein zu erstellen. Im April 1989 fand die Gründungsversammlung des Tagesmüttervereins statt und im Mai 1989 nahm der Verein offiziell seine Tätigkeit auf. Die erste Herausforderung war die Beschaffung der finanziellen Mittel und die Gestaltung der Zusammenarbeit mit der Regierung. Als Aufgabenbereich des Tagesmüttervereins wurde die Vermittlung, Betreuung, Aus- und Weiterbildung, sowie Beratung von Tagesmüttern und Eltern definiert.
1994 wurde der Tagesmütter-Verein zum Eltern Kind Forum umbenannt und dessen ursprünglicher Aufgabenbereich auf die Beratung zu Familienproblemen und Kindererziehung ausgeweitet. Heute betreibt der gemeinnützige Verein zusätzlich u.a. Öffentlichkeitsarbeit zu diesen Themenfeldern, einen Babysitterdienst, Gesprächsrunden zum kulturellen Austausch für Frauen „Femmes-Tische“ sowie Ferienangebote für Kinder. Des Weiteren ist das Eltern Kind Forum Koordinations- und Beratungsstelle für die frühe Förderung von Kleinkindern.
Literatur und Quellen
- Frick, J. (2011). Kinderbetreuung, ausserhäusliche. In Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL). Link
- Tagesmütter-Verein. (1990). Liechtensteinischer Tagesmütter-Verein Jahresbericht 1989. Link
- Arbeitsgruppe für die Frau. (1979). Eine Untersuchung über den Themenkreis „Berufstätige Mütter und Kinderbetreuung“ in Liechtenstein. Link
Frauen in guter Verfassung
Feministische Gruppierung, Verein
2004 bis heute; Zielsetzung: Förderung der Gleichstellung
Die Frauen in guter Verfassung formierten sich während der Verfassungsdiskussion und im Nachgang der Abstimmung zur Verfassungsänderung 2003, da die Demokratiediskussion hauptsächlich von Männern geprägt war und ist und sie die Mitsprache von Frauen in dieser Angelegenheit aus demokratischer Sicht für elementar hielten. Die Gründungsmitglieder des Vereins stammen aus der liechtensteinischen Frauenrechtsbewegung. Nach dem Scheitern der Initiative „Ja, damit deine Stimme zählt“ (2012, Aufhebung des absoluten fürstlichen Vetorechts) wandte sich der Verein neuen Zielsetzungen im Bereich Gleichstellung zu. Die Forderungen des CEDAW-Abkommens der UNO umzusetzen, ist eines der Ziele des Vereins. In Kooperation mit dem Netzwerk Frauennetz setzten sich die Frauen in guter Verfassung gegen die Abschaffung der Stabsstelle für Chancengleichheit und für die Gründung des Vereins für Menschenrechte ein. Der Verein ist aktiv im Frauennetz und greift aktuelle gesellschaftliche Themen wie zum Beispiel die „Genderdiskussion“ auf. Seit 2017 arbeitet der Verein an seinem bisher grössten Projekt, dem Aufbau des Frauenarchivs, um der Öffentlichkeit die Geschichte der Frauenbewegung Liechtensteins ab den 1960er-Jahren zugänglich zu machen und wissenschaftlich aufzubereiten.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Frauenhaus Liechtenstein
Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder
Gegründet 1990, Eröffnung der ersten Frauennotwohnung 1991
Das Frauenhaus bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern aus Liechtenstein und der Region Unterkunft, Beratung, Schutz und Hilfe. Der Standort wird geheim gehalten. Davor hatte die Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra) schutzsuchenden Frauen ein Zimmer zur Verfügung gestellt, realisierte jedoch, dass ein eigenständiges Frauenhaus dringend notwendig war und trug das Thema häusliche Gewalt in die Öffentlichkeit und an die entsprechenden staatlichen Stellen. Nach der Eröffnung 1991 erfolgte 1999 die Anerkennung durch die liechtensteinische Regierung als privater Sozialhilfeträger. Das Frauenhaus wird seither zu ungefähr zwei Dritteln aus öffentlichen Geldern und zu einem Drittel aus privaten Spenden finanziert. Die Geschäftsstelle des Vereins weist durch Öffentlichkeitsarbeit auf die gesellschaftlichen Ursachen von Gewalt hin und versucht durch Präventionsarbeit, die Gewalt gegen Frauen zu thematisieren und zu verhindern.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Frauennetz Liechtenstein
Dachverband der Frauenorganisationen Liechtensteins
1997 Gründung des Netzwerks Frauennetz
2016 Gründung des Vereins Frauennetz Liechtenstein
Zielsetzung: faktische Gleichstellung von Frauen, Vernetzung
Seit 1997 bestand das Frauennetz bereits als loses Netzwerk, das von der Stabsstelle für Chancengleichheit koordiniert und geleitet wurde und viele Aktivitäten wie z.B. die Frauenstimmrechtsjubiläen, Frauenkongresse oder den Internationalen Tag der Frau organisierte. Im Rahmen der Verwaltungsreform engagierte sich das Frauennetz erfolglos gegen die Auflösung der Stabsstelle und initiierte erfolgreich die Errichtung eines Vereins für Menschenrechte. Als Folge der Auflösung der Stabsstelle und deren Eingliederung als Fachbereich ins Amt für Soziale Dienste sowie der gesetzlichen Neustrukturierung der Gleichstellungsaufgaben zwischen Fachbereich und dem neu errichteten Verein für Menschenrechte (Bericht & Antrag Nr. 57, 2016) organisierte sich das Frauennetz als Verein. In Kooperation mit dem Verein für Menschenrechte fördert das Frauennetz die Vernetzung von Organisationen, die sich für die Gleichstellung von Frau und Mann in den Bereichen Bildung, Erwerb, Familie, Politik und Medien einsetzen. Diese Organisationen können NGOs, politische Parteien oder staatliche Stellen sein. Gründungsmitglieder des Dachverbands sind: Informations- und Kontaktstelle, Frauenhaus Liechtenstein, Frauen in guter Verfassung, Frauenunion der VU, Freie Liste, LANV Sektion Frauen und Zonta. Bis 2021 dazu kamen Hoi Quote, Eltern Kind Forum, BPW Club Rheintal, neu seit 1. Januar 2024 BPW Club Liechtenstein, Stiftung Offene Jugendarbeit, Verein aha, Gehörlosen Kulturverein. Das Frauennetz bringt sich aktiv in den politischen Prozess ein und nimmt zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen öffentlich Stellung. Seit 2018 ist der Verein Frauennetz Träger des Projekts Vielfalt in der Politik.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Hoi Quote
Überparteilicher Verein zur Erlangung einer gesetzlich verankerten Geschlechterquote in politischen Gremien, Initiative HalbeHalbe
2017–2021
Bei den Landtagswahlen von 2017 erhielten Frauen nur noch drei von 25 Landtagsmandaten. Als Reaktion darauf riefen Katrin Hasler-Dobratz, Corina Vogt-Beck und Karin Jenny in den sozialen Medien zur Gründung eines Vereins auf. Der Verein Hoi Quote wurde am 4. März 2017 gegründet, im ersten Vorstand arbeiteten neben den Initiantinnen Conny Büchel-Brühwiler und Eva-Maria Schädler mit. Ziel war die Einführung einer Geschlechterquote für alle öffentlichen politischen Gremien in Liechtenstein. Mit einer gesetzlich verankerten Geschlechterquote sollte eine angemessene Repräsentation beider Geschlechter bei politischen Entscheidungsprozessen gesichert und die strukturelle Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene sowie bei der Erneuerung in öffentlichen Gremien verringert werden. Der Verein Hoi Quote machte Öffentlichkeitsarbeit, nahm an Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen teil und verfasste einen Schattenbericht zuhanden des UNO-Menschenrechtsausschusses.
Als erste politische Aktion reichte Hoi Quote 2017 eine Petition ein, mit der sie Landtag und Regierung aufforderte, dem Regierungsbeschluss von 1997 (RA 97/1833-0101, 0208) endlich verbindlich nachzukommen. Dieser sah vor, bei der Bestellung von Gremien wie Kommissionen, Arbeitsgruppen und Delegationen eine ausgewogene Vertretung von Frauen zu gewährleisten (mindestens ein Drittel, Ziel Parität). Die Petition wurde vom Landtag mit 15 Ja-Stimmen angenommen. Allerdings folgten daraus keine konkreten Massnahmen von Seiten der Regierung.
2019 lancierte der Verein Hoi Quote die Verfassungsinitiative HalbeHalbe. Diese hatte zum Ziel, den Artikel 31 der Landesverfassung «Mann und Frau sind gleichberechtigt» mit dem Zusatz «Die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien wird gefördert.» zu erweitern.
Für die Kampagne wurde ein sechsköpfiges geschlechterparitätisches Initiativkomitee gegründet, dem nebst Corina Vogt-Beck und Ines Rampone-Wanger (seit 2018 im Vorstand) von Hoi Quote, Markus Becker, Roland Marxer, Martina Haas, Walter Kranz und Remo Loser angehörten.
Der Landtag lehnte die Initiative im März 2020 ab, daraufhin kam es zur Volksabstimmung. Am 30. August 2020 entschied sich das Stimmvolk mit 78,8% gegen das Initiativbegehren. 2021 löste sich der Verein Hoi Quote auf.
Literatur und Quellen
- Initiative HalbeHalbe, Webseite: Link
Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra)
Beratungsstelle, Verein
1986 als Verein gegründet
Zielsetzung: Information und Beratung für Frauen
Die Informations- und Kontaktstelle für Frauen ist eine Anlaufstelle für Frauen, die Frauen zu juristischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und gesellschaftspolitischen Fragen informiert und berät. Dazu zählt auch die unentgeltliche Rechtsberatung. Die infra realisierte in den Anfangsjahren u. a. wichtige Projekte wie den Babysitterdienst und den Tagesmütterverein (später Eltern Kind Forum). Bis zur Entstehung des Frauenhauses 1991 stellte sie eine Notunterkunft für schutzsuchende Frauen und deren Kinder bereit. Die infra setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein und fördert Frauen in ihrer autonomen Lebensgestaltung. Sie erarbeitet Informationsbroschüren, organisiert Veranstaltungen, macht Öffentlichkeitsarbeit und nimmt zu gesellschaftspolitischen und frauenspezifischen Themen Stellung. Seit 2010 engagiert sich die infra mit dem Projekt integra für die Integration und Inklusion von Migrantinnen. Sie bietet Einzelberatungen in der Muttersprache sowie Informationsveranstaltungen und Kurse für Migrantinnen an.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Initiativkomitee Gleiche Rechte für Mann und Frau
Verfassungsinitiative
1985
Zielsetzung: Abänderung des Art. 31 der liechtensteinischen Verfassung, durch das Stimmvolk abgelehnt
Das Initiativkomitee Gleiche Rechte für Mann und Frau wurde am 23. Januar 1985 gegründet. Entstanden war die Idee der Gründung eines Initiativkomitees im November 1984 während der Frauenwoche, welche von Mitgliedern des sich kurz darauf formierten Vereins Bildungsarbeit für Frauen organisiert worden war. Das Referat „Frauenstimmrecht im Patriarchat – eine Anleitung zum Handeln“ von Regina Marxer und Barbara Rheinberger gab den Impuls, dass Frauen von ihren neu gewonnen Rechten gleich mit einer Verfassungsinitiative Gebrauch machten, am gleichen Abend noch wurde ein Organisationskomitee gegründet.
Die Initiative sah die explizite Festschreibung der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Verfassung vor. Das Initiativkomitee wies auf die mangelnde normative Kraft des bisherigen Verfassungsartikels 31 „Alle Landesangehörige sind vor dem Gesetze gleich“ hin, diese hatte u.a. keine ausreichende Grundlage geboten, um das Frauenstimmrecht auf gesetzlichem Weg einzuführen. Zusätzlich legte die über 40-seitige Postulatsbeantwortung zur Überprüfung der liechtensteinischen Gesetzgebung 1984 die vielseitige rechtliche Diskriminierung der Frauen offen.
Um rechtliche Gleichstellung zu erreichen, ergänzte der Initiativtext Art. 31 um den Zusatz „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Sie sind insbesondere im Bereich Familie, Ausbildung und Arbeit gleichgestellt. Sie haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit“. Zudem setzte die Initiative Fristen fest – für Gesetzesanpassungen im Privatrecht 4 Jahre und im öffentlichen Recht 8 Jahre.
Die Initiative wurde am 27.09.1985 mit 2144 Unterschriften eingereicht. Die Partei Vaterländische Union (VU) brachte einen Gegenvorschlag ohne Fristen und ohne verfassungsmässige Garantie der Gleichstellung ein. Beide Vorschläge lehnte der Landtag ab. Auch das Stimmvolk lehnte sowohl die Initiative „Gleiche Rechte für Mann und Frau“ als auch den VU-Gegenvorschlag am 29.11./01.12.1985 mit 48.44% Neinstimmen ab. Die Initiative erhielt 23.26% Ja-Stimmen, der VU-Gegenvorschlag 28.3% Ja-Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei 71%.
Literatur und Quellen
- Marxer, H., & Nigg, I. (1985). Einladung und Gründung „Initiativkomitee Gleiche Rechte für Mann und Frau. Link
- Initiativkomitee „Gleiche Rechte für Mann und Frau“. (1985, Juni 8). Warum braucht es einen Verfassungszusatz? Stellungnahme des Initiativkomitees „Gleiche Rechte für Mann und Frau“. Liechtensteiner Volksblatt, 5. Link
- Partnerschaft durch Gleichberechtigung: Gründung eines Initiativkomitees „Gleiche Rechte für Mann und Frau“. (1985, Januar 19). Liechtensteiner Volksblatt, 2. Link
- Marxer-Bulloni, H. (1994). Vor dem Gesetz sind alle gleich?: Die verschiedenen politischen Vorstösse, um den Anspruch der Frauen auf Rechtsgleichheit in der Verfassung zu verankern. In T. des Frauenprojektes in Liechtenstein (Hrsg.), Inventur: Zur Situation der Frauen in Liechtenstein (S. 211–224). eFeF-Verlag, S. 212.
- Initiative „Gleiche Rechte für Mann und Frau“ angemeldet. Bei der Regierung ist eine Volksinitiative für die Gleichberechtigung angemeldet worden. (1985, August 10). Liechtensteiner Volksblatt, 1. Link
- Schiesst die Verfassungsinitiative über das Ziel hinaus? Der Landtag befasste sich mit der Initiative für gleiche Rechte und legte Gegenvorschlag vor – Volksabstimmung. (1985, Oktober 26). Liechtensteiner Volksblatt, 1. Link
- Fast die Hälfte sprach sich gegen die Vorlagen aus. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten sowohl die Initiative als auch den VU-Vorschlag ab. (1985, Dezember 2). Liechtensteiner Volksblatt, 1. Link
Komitee für das Frauenstimmrecht
Politische Gruppierung, Temporär
1969-1972; Zielsetzung: Einführung des Frauenstimmrecht- und Wahlrechts in Liechtenstein
Allererste politische Gruppierung von Frauen in Liechtenstein. Ihr einziges Ziel war die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts. Die Initiantinnen Bernadette Brunhart (geb. Biedermann) und Elfriede Winiger (geb. Seger) versuchten, durch Diskussionen und konstruktive Mitarbeit von Frauen in politischen Gremien Überzeugungsarbeit zu leisten. Sie wandten sich unter anderem mit Plakataktionen und Presseartikeln an die Öffentlichkeit. Das Komitee für das Frauenstimmrecht trat bewusst nicht kämpferisch auf. Als bei der Abstimmung von 1971 die liechtensteinischen Männer, trotz des Engagements, gegen die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts stimmten, löste sich die Gruppe 1972 auf.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
LANV Sektion Frauen
Sektion des Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverbandes
1997–2021
Die Sektion wurde 1997 auf Initiative der damaligen Präsidentin des LANV, Alice Fehr, gegründet. Ziel der Sektion war, sich für die Rechte der Frauen in der Arbeitswelt einzusetzen. Die Sektion hat von Beginn an eng mit anderen Frauenorganisationen und der Stabsstelle Chancengleichheit zusammengearbeitet und war Mitglied des Netzwerkes Frauennetz.
Die Sektion traf sich vier bis fünf Mal jährlich zu Sitzungen. Schwerpunkte waren das Arbeitsrecht und der ArbeitnehmerInnenschutz, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern, Konflikte am Arbeitsplatz und deren Bewältigung, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, der Wiedereinstieg von Frauen in das Berufsleben, der Mutterschutz, der Eltern- und der Pflegeurlaub, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gleichstellung von Frau und Mann, Aus- und Weiterbildung und alles rund um das Thema Teilzeitarbeit.
2013 organisierte sie in Kooperation mit der Organisation Business Professional Women (BPW), einem Frauenserviceclub, die sogenannte „unhappy hour“, bei welcher Frauen am 7. März im „Vanini“ in Vaduz zwei Getränke um die damals errechnete Lohndifferenz von 17,8% günstiger erhielten. Von 2014 bis 2019 führten sie das Projekt LUNchFAIR durch, welches am Lohngleichheitstag Frauen das Mittagsmenü in verschiedenen Gastronomiebetrieben um die errechnete Lohndifferenz günstiger anbot.
Die Organisation und Durchführung des Lohngleichheitstags war das Hauptprojekt. Mit dem Projekt „pay respect“, welches auf die Sensibilisierung der Bevölkerung und der Arbeitgebenden auf die Lohngleichheit zielte, gewann die Sektion Frauen des LANV den Anerkennungspreis Chancengleichheit 2014.
Ende 2021 beschloss der Vorstand des LANV, die Sektion Frauen in ihrer bisherigen Struktur nicht mehr weiterzuführen, da die Themen Gleichstellung und Chancengleichheit zu Schwerpunktthemen der Gewerkschaftsarbeit avanciert sind.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Stabsstelle für Chancengleichheit
Staatliche Institution
1996–2005 Stabsstelle Gleichstellungsbüro (GSB), direkt der Regierung (Ressort Familie und Gleichberechtigung) zugeordnet
2005–2016 Stabsstelle für Chancengleichheit, direkt der Regierung (Familie und Chancengleichheit) zugeordnet
Seit 2017 Fachbereich Chancengleichheit, Teil des Amtes für Soziale Dienste
Ab 1988 forderte die Kommission der Regierung für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein Gleichstellungsbüro (GSB), für das sie zwischen 1989 und 1994 Konzepte erarbeitete. 1995 beschloss die Regierung, ein GSB einzurichten, das 1996 unter der Leitung von Bernadette Kubik-Risch seine Arbeit aufnahm. Das GSB arbeitete mit Amtsstellen, Kommissionen und Arbeitsgruppen der Regierung und Verwaltung, den Parteien, den NGOs sowie mit regionalen und internationalen Gleichstellungsstellen zusammen. Ziel war die Förderung der faktischen und rechtlichen Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen. Zu diesem Zweck hat es Behörden und Private beraten, Öffentlichkeitsarbeit und Projekte durchgeführt, wirkte bei der Erarbeitung von Gesetzeserlassen mit und prüfte ab 1999 Förderungsgesuche nach dem Gleichstellungsgesetz.
2005 erfolgte die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs um Migration, Integration, Menschen mit Behinderungen, soziale Benachteiligungen und sexuelle Orientierung und die gleichzeitige Umbenennung in Stabsstelle für Chancengleichheit (SCG).
Ab 2008 fand ein stetiger Abbau der SCG statt. Schleichender Personalabbau sowie die fehlende Nachbesetzung der Leitung nach der Kündigung der langjährigen Stellenleiterin 2011 führten dazu, dass die SCG ihre breiten Aufgabenfelder nicht wahrnehmen konnte und die Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit massiv eingeschränkt wurde. Ab 2011 wurde im Zuge der Verwaltungsreform über eine Auflösung und Integration der SCG in das Amt für Soziale Dienste (ASD) diskutiert. Das Netzwerk Frauennetz setzte sich gegen die Auflösung der Stabsstelle ein und rief hierfür die Arbeitsgruppe SCG wie weiter? ins Leben. 2016 beschloss der Landtag offiziell die Auflösung der SCG. Die behördlichen Aufgaben wurden dem neu eingerichteten Fachbereich Chancengleichheit zugeteilt, der dem ASD unterstellt wurde. Die regierungsunabhängigen Aufgaben, sowie der Aufgabenbereich der Kommission der Regierung für die Gleichstellung von Mann und Frau wurden an den neu gegründeten Verein für Menschenrechte (VMR) übertragen.
Literatur und Quellen
- Die Geschichte der Stabsstelle für Chancengleichheit. (2013). Link
- Gleichstellungsbüro der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau. (1996). Link
- infra (Informations- und Kontaktstelle für Frauen). (2012). Jahresbericht 2011, 11. Link
- Regierung (Hrsg.). (2017). Amt für Soziale Dienste; Stabsstelle für Chancengleichheit. Landtag, Regierung und Gerichte 2016: Bericht des Landtages, Rechenschaftsbericht der Regierung an den Hohen Landtag, Berichte der Gerichte, Landesrechnung, 2016, 231. Link
- Regierung (Hrsg.). (2018). Amt für Soziale Dienste. Landtag, Regierung und Gerichte 2017: Bericht des Landtages, Rechenschaftsbericht der Regierung an den Hohen Landtag, Berichte der Gerichte, Landesrechnung, 2017, 202. Link
- Regierung (Hrsg.). (o. J.-a). Kommission für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Rechenschafts-Bericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den Hohen Landtag, 1994, 141. Link
- Regierung (Hrsg.). (o. J.-b). Stabsstelle für Chancengleichheit. Landtag, Regierung und Gerichte: Bericht des Landtages Rechenschaftsbericht der Regierung an den Hohen Landtag Berichte der Gerichte Landesrechnung, 2005, 158. Link
Verein Bildungsarbeit für Frauen
Feministischer Verein
1985 bis 2007; Zielsetzung: Politische, soziale und kulturelle Weiterbildung von Frauen
1985 gründeten Frauen aus der feministisch-politischen Frauenrechtsbewegung Liechtensteins den Verein Bildungsarbeit für Frauen. Die Gründung stand im Zusammenhang mit der gesellschaftspolitischen Dynamik nach der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts 1984. Der Verein organisierte frauenspezifische Weiterbildungsangebote in den Bereichen Politik, Rhetorik, Staatskunde, Soziologie, Rechtswissenschaften, Ökonomie, Kultur, Kunst und Philosophie aus feministischem Blickwinkel. Sie reagierten zudem auf aktuelle politische Fragen mit Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen, Petitionen und Broschüren. Das Engagement der Mitglieder war zur Hauptsache ehrenamtlich. Der Film „Die andere Hälfte“ von Isolde Marxer und das Standardwerk „Inventur“ sind Produkte des Vereins. Durch das aufkommende Angebot anderer Organisationen (z. B. Erwachsenenbildung) und den grundsätzlich verbesserten Bildungsstand der Frauen war der Fortbestand des Vereins nach über zwanzigjähriger erfolgreicher Arbeit weniger dringlich – er löste sich 2007 auf.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Verein für Menschenrechte (VMR)
Unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution im Sinne der „Pariser Prinzipien“ der UNO.
Der Verein für Menschenrechte (VMR) wurde am 10. Dezember 2016 nach langjährigem Engagement der Zivilgesellschaft in Liechtenstein von 26 Nichtregierungsorganisationen gegründet. Vorausgegangen war der Abbau der Stabsstelle für Chancengleichheit durch die Regierung und die Forderung des Netzwerk Frauennetzes und deren Arbeitsgruppe Stabsstelle wie weiter? nach einer Ombudsstelle und einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution, welche die unabhängig auszuübenden Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit (Beratung Private und Behörden, Öffentlichkeitsarbeit, Durchführen von Untersuchungen) übernehmen würde. 2015 wurde in diesem Sinne dafür eine Petition eingereicht.
Der Auftrag des VMR ist der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Liechtenstein. Der Verein hat ausserdem die Funktion einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche. Am 1. Januar 2017 trat das Gesetz über den VMR in Liechtenstein (LGBl 2016 Nr.504) in Kraft, welches den Verein als unabhängige, weisungsgebundene und hinsichtlich der Mittelverwendung eigenverantwortlichen Institution verankert. Der VMR hat Anspruch auf einen jährlichen Staatsbetrag, der ausreichend sein muss, um sein Mandat erfüllen zu können.
Der Vereinsvorstand besteht aus sieben unabhängigen Expertinnen und Experten und ist betr. fachlichem Hintergrund, Alter, Geschlecht und Herkunft ausgewogen zusammengesetzt.
Im Mai 2017 konnte eine Geschäftsstelle eröffnet werden, mit einem Stellenpensum von insgesamt 150%. Bis zum 1. Januar 2024 wurden die Stellenprozente auf 210% erhöht. Der Verein arbeitet eng mit Behörden und Institutionen der Zivilgesellschaft zusammen.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Verein Kindertagesstätten Liechtenstein
Verein zur ausserhäuslichen Kinderbetreuung
1989 Gründung
1990 Eröffnung der ersten Kindertagesstätte in Schaan
1992 Umbenennung in Verein Kindertagestätten Liechtenstein, vormals Verein Kindertagesstätte, Schaan
Bis in die 1970er Jahre existierte (ausser dem Kindergarten) in Liechtenstein keine Institution, welche Kinder von berufstätigen Eltern betreute. Die Arbeitsgruppe für die Frau stellte 1979 in einer Untersuchung fest, dass ein grosses Bedürfnis nach einer solchen Kinderbetreuung bei berufstätigen Müttern bestehe und machte das Thema erstmals in Liechtenstein in der Öffentlichkeit publik. Ihre Bemühungen um eine organisierte Betreuung von Kindern berufstätiger Mütter blieb aber erfolglos.
Am 30. September 1989 wurde von acht Frauen und einem Mann der Verein Kindertagesstätte Schaan gegründet, ab 1992 nannte sich der Verein Kindertagesstätten Liechtenstein. Die Gemeinde Schaan stellte damals ein Einfamilienhaus zur Verfügung, das von den Vereinsmitgliedern ehrenamtlich umgebaut wurde. Am 1. Oktober 1990 erfolgte die Eröffnung der ersten Kindertagesstätte. In den Anfangsjahren bedurfte es von Seiten der Vorstandsmitglieder viel Überzeugungsarbeit bei den Ämtern und den Gemeinden sowie bei der Bevölkerung. Die erste Kita war mit sieben Kindern sofort voll besetzt.
Seit 2009 sind zusätzlich sogenannte Tagesstrukturen, bestehend aus Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder in den Gemeinden im Aufbau. Aktuell arbeiten 140 Mitarbeitende beim Verein. Davon sind 20 Lernende auf 9 Kitas, 5 Tagesstrukturen und 3 Mittagsbetreuungen verteilt. Sie betreuen rund 700 Kinder. Der Verein hat sich in den über dreissig Jahren seines Bestehens zu einem mittelständischen Unternehmen entwickelt, welches auf professionelle Art und Weise ein wichtiges Bedürfnis der Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins deckt.
(Zu Details siehe auch Originaldokumente im Katalog)
Vielfalt in der Politik
Projekt des Vereins Frauennetz mit einer überparteilich zusammengesetzten Projektgruppe
2018 bis 2025
Nach den Landtagswahlen 2017 waren nur noch drei von 25 Landtagsabgeordneten weiblich. Dies bewog eine überparteilich zusammengesetzte Gruppe von Frauen, das Projekt Vielfalt in der Politik (ViP) zu initiieren. Das Projekt wurde auf eine Dauer von acht Jahren angelegt. Der Verein Frauennetz übernahm die Trägerschaft, für die inhaltliche und strategische Führung blieb die überparteiliche Projektgruppe verantwortlich. Andrea Hoch wurde mit der Projektleitung beauftragt.
Ziel des Projektes ist es, eine paritätische Vertretung von Frauen in allen politischen Gremien zu erreichen sowie Vielfalt und Chancengleichheit in der Politik zu fördern. Der Fokus liegt auf der Sensibilisierung für die politische Arbeit, dem Hinterfragen bestehender Strukturen und Automatismen im Wahlprozess und dem Empowerment von Frauen. Mittels Informations- und Medienarbeit, Kampagnen und konkreten Massnahmen fördert ViP die Sichtbarkeit der Frauen im Wahlkampf und sensibilisiert die Wählerinnen und Wähler für eine bewusste Wahl von Frauen. So etwa mit dem Wahlbarometer, welcher die Geschlechter-, Alters- und Berufsverteilung auf den Wahllisten aufzeigt, oder mit der Kampagne «Kandidatinnen im Bilde», welche Kandidatinnen bei Gemeinderats- und Landtagswahlen unterstützt und ihnen eine Plattform bietet, um sich den Wählerinnen und Wählern vorzustellen. Weitere Aktivitäten dienten dazu aufzuzeigen, dass weitere Bevölkerungsgruppen wie bspw. junge Menschen oder Ausländerinnen und Ausländer in der Politik unter- oder gar nicht vertreten sind.
Ein erster Erfolg konnte bei den Gemeinderatswahlen 2019 verbucht werden, als von insgesamt 64 Kandidatinnen, 43 einen Sitz in einem Gemeinderat erhielten (Frauenanteil 41,3%). Bei den Landtagswahlen 2021 erhöhte sich der historisch tiefe Frauenanteil von 12% zwar auf 28%, das Ziel einer paritätischen Vertretung ist jedoch bei weitem nicht erreicht. Umso mehr als bei den Gemeinderatswahlen 2023 der Frauenanteil wieder auf 36,5% sank und die Wahlchancen der aufgestellten Frauen sich verschlechterten. Es zeigt sich, dass es kontinuierliche Sensibilisierung und konkrete Massnahmen braucht, um das Ziel der Parität und Vielfalt in politischen Gremien zu erreichen.
Literatur und Quellen